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Vom Sinn und Unsinn der Zertifizierung durch hyperaktive Implantologen-Vereine

 

"Zertifizierung" 

Meritensammler und Wetteiferer zählen Murmeln

Müssen solche Murmelspiele wirklich sein, um zum Ziel vermeintlicher Qualitätssicherung zu kommen ?  

 

Der Versuch der Ein-Nordung aller Zahnärzte auf einen aktuellen Stand der implantologischen Wahrheit, durch Fachvereine, die meinen, diese Wahrheit gepachtet zu haben, schadet dem Fortschritt und den Patienten.

 

Vorschriftenmeieren von "Meinungsführern" und das Spiel mit der Angst der Zahnärzte hemmen die Entfaltung der zahnärztlichen Kunst, die nur auf der gesunden Basis eigener Erfahrung und Entwicklung gedeiht.

Vertretbar ist wahrhaftig das, was auf der Basis dieser eigenen Erfahrung einleuchtet - dies ist eine klare Lehre aus der Zeit. 

Nicht der punktevergebende Fortbildungsreferent haftet, sondern nur der ausführende Zahnarzt trägt die persönliche Verantwortung gegenüber seinem Patienten. 

 

Die Geschichte der zahnärztlichen Implantologie und der rasante Wandel jeglicher Erkenntnisstände beweisen, daß die jeweils verkündeten, angeblich aktuellen Regeln der Kunst, der alle zu folgen haben, fachlich stets ein bevormundender Irrtum waren.  

 

Sofern der Zahnarzt mit der Beachtung dieser Regeln nun weniger darauf bedacht sein sollte, den Patientennutzen zu mehren, als vielmehr Schaden von sich selbst abzuwenden, so ist bei dem Kalkül der Zertifizierung als forensisches Schutzschild zu berücksichtigen:

Die bangemachenden Regeln der Kunst werden allein durch die praktizierte Rechtssprechung - also im Nachhinein - definiert und keineswegs im voraus durch zahnmedizinische Fachleute in Fachvereinen.

In Schadenersatzfragen werden die gerade gültigen Regeln der Kunst daher nur einzelfallbezogen im Rückspiegel erkennbar.

Ob beispielsweise ein Zahnarzt also heute schon die "neuen" - in Wahrheit alten und kaum genutzten - Möglichkeiten des 3D-Röntgens für navigiertes Implantieren zwingend zu Rate ziehen muß, nur weil die Industrie dies mit neuem Anlauf werbetechnisch vorantreibt, kann niemand wirklich sagen. Dies werden Richter erst in Zukunft in der Einzelfall-Rückschau festlegen.  - Das Ergebnis der 3D-Diagnosetechnik kann auch rückschrittliche Implantationsstrategien entstehen lassen. 

 

Verbindlichkeit und Nutzen von Zertifizierungskatalogen und neuerdings Masterstudiengängen dürfen deshalb prinzipiell in Frage gestellt sein.

 

Diese Aktivitäten füllen vor allem die Kassen der Veranstalter und sind schon gar keine erforderliche Voraussetzung für die Ausweisung eines legitimen Tätigkeitsschwerpunktes gegenüber den Patienten.

 

Die berufsrechtliche Novität ausweisbarer Tätigkeitsschwerpunkte - bis dahin nur bei Rechtsanwälten bekannt - geht auf eine höchstrichterliche Entscheidung zurück.

Das Motiv der Richter zu dieser Entscheidung lag sicher nicht darin, ausgewiesenen Spezialisten zu besseren Einkommensmöglichkeiten zu verhelfen.

 

Die höchstrichterliche Entscheidung zielt zum Einen auf eine bessere Orientierungsmöglichkeit für Patienten.

Zum Anderen aber unterstreicht das Urteil in besonderem Maße die Freiheit der zahnärztlichen Berufsausübung, in der der Zahnarzt sein eigenes besonderes Können entwickeln und seine Kunst entfalten kann.

Dieser ganz wichtige Aspekt findet nicht genügend Beachtung.

 

Wir werden stattdessen überschwemmt von irreführenden Darstellungen fachspezifischer Vereine oder kommerzieller Anbieter von Weiterbildungen.

Mit einer erstaunlichen Hybris wird nachhaltig versucht, die Freiheit der Berufsausübung unter ein Regime zu zwingen.

Dies geschieht trotz besseren Wissens mit großer Unverfrorenheit.

So wird unentwegt suggeriert Tätigkeitsschwerpunkte Implantologie würden „verliehen“.

 

Es ging soweit, daß der Präsident des "Bundes der implantologisch tätigen Zahnärzte" mir gegenüber zu der telefonischen Nötigung schritt, der BdiZ werde gegen jeden Kollegen vorgehen, der einen Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie ausweist, ohne zuvor von einem der privaten Implantologievereine gegen nicht zu knappen Obolus zertifiziert worden zu sein.

Dies betrachte ich als ein die Verfassung mißachtendes Agieren wider die gerade erst höchstrichterlich gestärkte Freiheit des zahnärztlichen Berufes.

Mehr Respekt vor den freiheitlichen Prinzipien unseres Gemeinwesen ist anzumahnen.

Die Formulierungen des BdiZ kommen einem Etikettenschwindel gleich und erfüllen den Tatbestand einer kalkulierten Täuschung implantologisch tätiger Kollegen, indem ein fakultatives Vereinsritual zur obligatorischen berufsrechtlichen Voraussetzung umdefiniert wird.

 

Die Führungen der implantologischen Vereine sind nicht ausreichend demokratisch legitimiert, Mehrheitsmeinungen zu repräsentieren und berufspolitische Fakten zu schaffen, wenn das Versandprotokoll einer beschlußfassenden Versammlung des BdiZ lediglich 57(!) teilnehmende Mitglieder ausweist.

Es handelte sich wohlgemerkt nicht um Delegierte, sondern einzig um eine vergleichsweise Handvoll selbsternannter Aktivisten.

Die dort agierenden Personen üben teils auch noch Doppelaktivitäten in den jeweils anderen Fachgesellschaften aus.

Durch die Methode bundesweite, relativ mitgliedsstarke Fachgesellschaften wie einen lokalen Fußballklub zu organisieren, ermöglicht sich dieser kleine Personenkreis die faktische Selbstausrufung des Königtums aus eigenen Gnaden.Beschlüsse auf einer Abstimmungsbasis von 57 Mitgliedern können nicht den Willen der Mehrheit der implantologisch tätigen Zahnärzte repräsentieren.

 

DGZI und BdiZ sind ebenso private Klubs, wie die „Wattenscheider Hitparade e.V.“ und können deshalb gar nicht aus selbsternannter Herrlichkeit berechtigt sein, gegen Gebühr (!!) berufsrechtlich relevante Zertifikate zu verteilen.

 

Ob ein Kollege einem Verein ein paar tausend Euro für eine berufsrechtlich obsolete Zertifizierung spendiert oder nicht, sollte seine freie und weder durch Drohung noch durch Fehlinformation über die Rechtslage beeinflußte Entscheidung sein.

Tatsächlich wurden durch die Funktionäre der DGZI und des BdiZ regelrechte Drohkulissen aufgebaut. Das verlockende Motiv für diesen Popanz liegt in der Bereicherung der Vereinskasse an den Gebühren der genötigten Kollegen.

 

Implantologische Zertifizierungen sind überflüssig.

Mit Genugtuung stelle ich fest, daß - immerhin - im Fachblatt des treibenden Vereins "Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte"  BdiZ-Konkret 4/2002 auf Seite 14 ein Kommentar des RA Uwe Hohmann die bisherige, radikal egozentrierte Auftretensweise des BdiZ relativiert.

Der Kommentar des Fachjuristen trägt den bezeichnenden Titel „Vom Sinn und Unsinn der Zertifizierung“ und endet mit der selbstverständlichen Feststellung, daß es des Aufpfropfens einer Zertifizierung nicht bedarf.

 

Eine reißerische Anzeige auf Seite 6 in DZW 8/03 über einen Master-Studiengang empfand ich als besondere Entgleisung und würde gerne wissen, ob der dort zitierte renommierte Professor wirklich allen Ernstes hinter dem vollen Inhalt des Textes stand.

Kommerzorientierte Verzerrungen solcher Art konterkarieren die bestehende Rechtslage und versuchen aus eigensüchtigen Interessen das wertvolle Rechtsgut der Freiheit der Berufsausübung zu beschädigen.

Sie schaden in besonderem Maße dem Ansehen aller Zahnärzte.

 

Implantologie ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer umfassenden Versorgung meiner Patienten.

 

In der Einbettung dieser Subdisziplin in ein Therapiekonzept hat die Implantologie ihren vernünftigen Sinn.

Meine Behandlungsqualität definiert sich nicht über Erbsenzählerei.

Mehr als fünfundzwanzig Jahre regreßfreie Berufsausübung dürften Zertifikat genug sein.

Kann jemand der mehr als fünfzehn Jahre erfolgreich in einer Weise implantiert, die neuerdings als schonend und empfehlenswert erkannt wird, kein Spezialist sein, nur weil er kein Vereinsmeier ist ?  

 

Dr. Adolf Rinne 

 

 

 

 

 

 

 

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