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   Postgraduale

   wissenschaftliche 

   Spezialqualifikation  

   für die Parodontologie

                

 05751-963 880

Parodontologische Vorsorge und Parodontitis- Therapie sind seit 1985 Schwerpunkt der Behandlung in der "Parodontologie- Praxis mit Schaumburgblick" am Kehlbrink in Rinteln - Steinbergen.

 

 

An der Grenze der Landkreise Schaumburg und Lippe gelegen, pflegen wir als früh spezialisierte Zahnarzt-Praxis mit Dr. Adolf Rinne als postgraduierten Zellbiologen und Parodontologen für die Therapie von "Parodontose", Parodontitis, Gingivitis  und Zahnfleisch-Entzündungen sehr langfristige Patientenbeziehungen nach Petershagen, Minden, Lauenau, Detmold, Lemgo, Herford, Bückeburg, Obernkirchen, Auetal, Kalletal, Extertal, Stadthagen, Hessisch-Oldendorf und Hameln. 

 

 

 

Behandlungsschwerpunkt in der Parodontologie : Allgemeine Bakterienabwehr

Nach zunächst fünfjähriger zahnärztlicher Berufserfahrung mit dem Behandlungsschwerpunkt als Parodontologe absolvierte Dr. Adolf Rinne den zusätzlichen Aufbau- Studiengang "Zellbiologie" an der Medizinischen Universität zu Lübeck unter der Leitung von Prof. W.Traut.

 

Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Ausbildung erwarb er 1990-91 auch die Qualifikation zum Strahlenschutzbeauftragten im nicht-medizinischen Bereich sowie die Tierversuchsberechtigung.

 


   

Kompetenzleistung Patientenschutz in der Parodontologie

 

Die Filterung von Fortbildungsinformationen ist eine wichtige zahnärztliche Leistung. 

Mit seiner wissenschaftlichen Kompetenz schützt der ethisch verantwortungsbewußte Zahnarzt seine Patienten vor medizinischen Moden, die nicht nur unnütz, sondern auch gefährlich sein können.

Ein herausragendes Beispiel für unangemesssene Behandlungsvorschriften,

die sich einige Jahre halten und dann wieder zurückgenommen werden, ist die Bekämpfung von Zahnfleischentzündungen durch Antibiotikagabe.

Lange wurde in Fachzeitschriften und auf Fortbildungskongressen mit fortschrittsdiktierender Mimik propagiert, es sei nach vorheriger labormedizinischer Bestimmung des Keimspektrums in der Zahnfleischtasche eine massive Therapie mit Antibiotika das Mittel der Wahl im Umgang mit hartnäckigen Entzündungsneigungen des Zahnfleisches. 

Durch gebetsmühlenhafte Wiederholung in zahllosen Fachbeiträgen - publiziert in industriegesponsorten, werbeabhängigen Fachzeitschriften - wird jedoch ein falscher Medikamenteneinsatz nicht logischer oder richtiger.

 

Die Verabreichung von Antibiotika zur Eindämmung von lokalen Zahnfleischentzündungen an Implantaten sowie natürlichen Zähnen ist erwiesenermaßen in den allermeisten Fällen unnütz.

 

Das beabsichtigte Ziel der Entzündungsfreiheit ist stattdessen viel schneller mit nebenwirkungsfreien Antiseptika wie dem PERIOCHIP zu erreichen.

 

Parodontalkeimbestimmung ist ein recht markantes Beispiel aus dem kommerziell geprägten Fortbildungswesen, das im Falle der unkritischen Übernahme in die eigene tägliche Praxis, vielen Patienten wenn nicht gar gesundheitlich, mindestens finanziell geschadet hätte.

 

Routinemäßige Antibiotika-Therapie von Zahnfleischentzündungen nach kostenaufwendiger Keimbestimmung im Medizinlabor ist mittlerweile nun auch offiziell als biologisch völlig sinnlos und eher schädlich anerkannt.

(DGZI-Kongreß Peri-Implantitis, München 2010).

 

Das hierbei am häufigsten empfohlene Antibiotikum war Metronidazol.

Metronidazol ist allerdings kanzerogen (krebserregend) und nicht zielführend.

Der Nutzen der mancherorts tatsächlich immer noch angebotenen Parodontal-Keimbestimmung durch Entnahme von Bakterienproben aus der entzündeten Zahnfleischtasche, verschließt sich bereits bei einfachem Nachdenken der Logik.

 

Denn was bei Karieserregern tatsächlich möglich ist - die dauerhafte Entfernung des Erregers durch antibakterielle Maßnahmen - ist bei Zahnfleischentzündungen nicht möglich, weil es keinen konkreten Erreger gibt. 

 

Da es keinen besonderen Erreger für Zahnfleischentzündungen gibt, den man dauerhaft entfernen könnte, erfolgt sofort nach Absetzen des Medikaments die Neubesiedlung mit dengleichen allgemeinen Mundkeimen, wie zuvor. 

Den möglichen langfristigen Nebenwirkungen steht folglich kein auch nur mittelfristiger Nutzen gegenüber.

 

Insbesondere die Geschichte der zahnärztlichen Implantologie und der rasante Wandel jeglicher implantologischen Erkenntnisstände beweisen, daß die jeweils verkündeten Regeln der Kunst und der aktuelle Stand der Zahnmedizin - manifestiert in der industriehörigen Fachpresse - fachlich meist ein bevormundender Irrtum sind.

 

Demgegenüber steht der Begriff der Therapiefreiheit des einzelnen Zahnarztes, der seine Behandlungen unabhängig nach bestem Wissen und Gewissen verantwortet.

 

Unnütze Modeerscheinungen und kollektive Medizin-Irrtümer können mithilfe dieser Sicherheitslinie im Interesse der Patientenschaft durchaus vermieden werden.

 

 

 

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